Anwalt für Strafrecht: Handel mit Betäubungsmitteln

Anhaltspunkte bei der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft sein.

In seinem Beschluss vom 3. Mai 2023 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Transport von Drogen beschäftigt. Dem Angeklagten wurde nach den getroffenen Feststellungen angeboten, Betäubungsmittel nach Schweden zu überführen. Er erhielt ein Fahrzeug, welches er auf seinem Namen zuließ. Die Betäubungsmittel wurden dabei von anderen Personen im Fahrzeug deponiert. Während das Landgericht Rostock darin eine Mittäterschaft sah, führte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss aus, dass sich der Angeklagte hier in Bezug auf den Betäubungsmittelhandel lediglich der Beihilfe strafbar macht. Demnach war der Angeklagte weisungsgebunden und hatte nicht einmal Kontrolle über die konkreten Modalitäten des Transportgeschäfts.

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