Anwalt für Strafrecht: Verwenden einer Waffe beim schweren Raub

Eine Waffe wird im Sinne eines schweren Raubes nicht verwendet, wenn der Bedrohte sie zwar sieht, die Waffe jedoch nicht als solche erkennt.

Eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet der Beschuldigte im Sinne eines schweren Raubs nur, wenn der Betroffene die Waffe oder das gefährliche Werkzeug, durch welches er bedroht werden soll, wahrnimmt.
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2014 – 4 StR 351/14 mit der Frage zu befassen, ob der Beschuldigte eine Waffe verwendet, wenn der Bedrohte die Waffe sieht, diese jedoch nicht als solche erkennt. Vorliegend bedrohte der Beschuldigte den Betroffenen mit einem Messer. Der Betroffene sah in dem Messer jedoch kein solches, sondern nur einen Gegenstand. Somit hat der Betroffene das Messer, eine Waffe im Sinne eines schweren Raubes, nicht als Waffe wahrgenommen und wurde nicht durch dieses bedroht. Der Beschuldigte verwendete das Messer nicht im Sinne eines schweren Raubes.

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