Anwalt für Strafrecht: Straßenblockade

Eine Verkehrsblockade mit dem Ziel der Beseitigung der Gefahren, die sich aus der globalen Erwärmung ergeben können, ist nicht gerechtfertigt.

Das Bayrische oberste Landesgericht (205 StRR 63/23) hat sich in seinem Beschluss vom 21. April 2023 mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Straßenblockaden durch Klimaaktivisten durch das Gesetz gerechtfertigt sind. Der Angeklagte hat sich nach den Feststellungen des Amtsgerichts auf der Straße mit Sekundenkleber festgeklebt und dadurch Autofahrer am Weiterfahren gehindert. Dafür wurde er wegen Nötigung verurteilt. Seine Revision, in der er argumentierte gerechtfertigt zu sein, hatte keinen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte weder durch Art. 20 Abs. 4 GG, noch durch den § 34 StGB gerechtfertigt ist. Art. 20 Abs. 4 GG ist demnach nicht einschlägig, da andere Abhilfe möglich ist. Der Staat ist nicht in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt, vielmehr kann der Staat die verfasste Ordnung schützen, er ergreift aber nicht die vom Angeklagten geforderten Maßnahmen. Auch eine Rechtfertigung nach § 34 StGB kommt nicht in Frage, da dem Angeklagten zum Erreichen seines Ziels mildere Mittel zur Verfügung standen (Ausübung der Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Petitionsrecht, Freiheit der Bildung politischer Parteien).

Zurück

Alle weiteren Urteile und Entscheidungen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Urteile und Entscheidungen einschränken.