Anwalt für Strafrecht: Räuberische Erpressung

Nicht jede Drohung mit einer Körperverletzung ist ausreichend für eine räuberische Erpressung.

In seinem Beschluss vom 9. März 2022 hat sich der Bundesgerichtshof (1 StR 469/21) mit der räuberischen Erpressung beschäftigt. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt betrat der Angeklagte eine fremde Wohnung, um Wertgegenstände zu stehlen und damit seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Als die Geschädigte ins Zimmer kam, hielt der Angeklagte einen langen, dünnen Gegenstand hoch und legte seine Finger auf die Lippen. Daraufhin wollte er Geld von der Angeklagten haben. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn dafür unter anderem wegen räuberischer Erpressung. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist diese vorliegend jedoch lückenhaft festgestellt worden. Die qualifizierte Drohung, die für die räuberische Erpressung vorausgesetzt wird, erfordert eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit. Eine Ankündigung mit unwesentlichen Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit reicht hingegen nicht aus.

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