Anwalt für Strafrecht: Schwere Vergewaltigung

Die Voraussetzung der schweren Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 7 Nr.1 setzt das mit sich führen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs voraus. Dabei müssen das Führen und die Gefährlichkeit zumindest bedingt vorsätzlich sein.

In dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 3. Februar 2021 (4 StR/20) kam es zu einer Vergewaltigung, welche der Angeklagte an seiner Ex-Freundin ausübte. Dabei zwang er sie durch Gewalt zum Geschlechtsverkehr. Während des Vorfalls hatte der Angeklagte ein klappbares Messer in seiner Hosentasche, weshalb er vom Landgericht Hagen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt wurde. In seiner Entscheidung wies der Bundesgerichtshof jedoch auf den Vorsatz hin, welcher für das Führen und die Gefährlichkeit der Waffe oder des gefährlichen Werkzeuges vorliegen muss. Dem Täter müssen diese Punkte also bewusst gewesen sein, was vorliegend nicht feststellbar ist.

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