Anwalt für Strafrecht: Rotlichtverstoß

Zeigt eine Ampel wegen einer Funktionsstörung dauerhaft rot, ist die Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes ausgeschlossen. Auch bei Ampeln mit Kontaktschleife, die von Radfahrenden nicht ausgelöst werden können, trifft dies zu.

Ob eine Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes rechtmäßig ist, wenn die Ampelanlage dauerhaft rot zeigt, hat das Oberlandesgericht Hamburg (5 ORbs 25/23) in seinem Beschluss vom 11. September 2023 beantwortet. Der Betroffene hielt mit seinem Fahrrad an einer Kreuzung vor einer Ampel, die rot zeigte, da sie mit einer Kontaktschleife ausgestattet ist. Nach mehreren Minuten schaltete die Ampel immer noch nicht auf grün, sodass er die Kreuzung bei Rot überquerte. Das Amtsgericht Hamburg wertete den hiesigen Fall als vorsätzlichen, qualifizierten Rotlichtverstoß gemäß §§ 37 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 und 6, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO in Verbindung mit § 24 StVG. Das Oberlandesgericht Hamburg sieht darin jedoch keinen Rotlichtverstoß. Demnach ist auch bei Ampeln, die mit einer Kontaktschleife versehen sind und von Radfahrenden nicht ausgelöst werden können, die im Rotlicht liegende Halteanordnung für Radfahrende nichtig.

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