Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

Für die Feststellung einer das Leben gefährdenden Behandlung beim Würgen im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 Strafgesetzbuch (StGB), ist die Dauer und Stärke der Einwirkung von maßgeblicher Bedeutung

Der Bundesgerichtshof (2 StR 206/21) musste sich in seinem Beschluss vom 18. Januar 2021 mit der gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB auseinandersetzen. Im hiesigen Sachverhalt legte sich der Angeklagte zu der im Bett liegenden Geschädigten und würgte diese, bis sie erwachte und Luftnot erlitt. Anschließend befragte er sie zu außerehelichen Sexualkontakten. Bezüglich der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung hat der Bundesgerichtshof rechtliche Bedenken. Demnach kann festes Würgen zwar eine das Leben gefährdende Behandlung bewirken, jedoch reicht dafür nicht jeder Griff oder bloße Atemnot aus. Bedeutend für das Vorliegen dieser, sind die Stärke und Dauer des Würgens.

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