Urteile und Entscheidungen im Strafrecht
Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Text der Entscheidungen, die für die Strafrechtskanzlei Dietrich relevant sind.
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Anwalt für Strafrecht: Verkehrsstrafrecht / Drogen
Strafbar nach § 316 StGB macht sich, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses von alkoholischer Getränke oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage dazu ist (Trunkenheitsfahrt).
In seiner Entscheidung im Verfahren (524) 11 Ju Js 1853/10 (36/11), 524 - 36/11 stellte das Landgericht ''Berlin'' fest, dass die Überschreitung der festgelegten Grenzwerte von 10 ng/ml ''Kokain'', im Gegensatz zu dem bei ''Alkoholkonsum'' festgelegten Grenzwert von 1,1 ?, nicht zur Annahme einer absoluten ''Fahruntüchtigkeit'' gem. § 316 StGB führt. Die beschriebene Mindestmenge stellt lediglich ein sicheres Indiz für Kokainkonsum dar.
Zwar erkennt das Landgericht Berlin einen Widerspruch darin, dass der Erwerb von ''Drogen'' strafrechtlich sanktioniert wird, während es ungestraft bleibt sich unter Drogeneinfluss ans Steuer zu setzen. Es führt jedoch aus, dass dieser Widerspruch nicht durch die Aufstellung irgendwelcher Grenzwerte von Gerichten selbst, sondern nur vom Gesetzgeber gelöst werden kann.
So konnte die Angeklagte, bei der trotz 14 ng/ml ''Kokain'' keinerlei Auffälligkeiten in ihrem Fahrverhalten festgestellt werden konnten, lediglich zu einer Geldstrafe von 500,-? wegen einer fahrlässigen ''Verkehrsordnungswidrigkeit'' verurteilt werden.
Anwalt für Strafrecht: Drogenstrafrecht / Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz
Das Amtsgericht Köln hat in seinem Verfahren 585 Ds 223/09 einen Angeklagten von einem Vorwurf "''Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz''" freigesprochen, der als Beifahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf Drogen durchsucht worden ist.
Im Rahmen der Durchsuchung hatte die Polizei ''illegale Betäubungsmittel'' in Form von Marihuana ''in geringer Menge'' aufgefunden. Der Angeklagte soll nach dem Auffinden gegenüber der Polizei angegeben haben, dass man in der gemeinsam mit seinen Eltern bewohnten Wohnung noch weiteres Marihuana finden würde. Bei der daran anschließenden ''Hausdurchsuchung'' wurde Amphetamin in geringer Menge gefunden.
Das Amtsgericht hat in beiden Tatkomplexen ein absolutes Verwertungsverbot angenommen. Weder die Durchsuchung des Angeklagten noch die Hausdurchsuchung waren rechtmäßig, da eine Ermächtigungsgrundlage für beide Durchsuchungen nicht vorhanden war.
Gem. § 36 Abs. 5 StVO darf nur der Fahrer kontrolliert werden. Für die Durchsuchung gem. § 102 StPO ist erforderlich, dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat des Beifahrers vorliegen. Dass der Fahrer bei einem Drogenschnelltest positiv getestet worden ist, gibt der Polizei nicht das Recht, ohne weitere Anhaltspunkte auch den Beifahrer zu durchsuchen. Anhaltspunkte, dass die Durchsuchung zur Eigensicherung der Beamten durchgeführt worden ist, lagen nicht vor.
Auch die Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl war rechtswidrig. Es lag keine wirksame Einwilligung aller Familienangehörigen vor. Insbesondere hätte durch die Polizeibeamten darauf hingewiesen werden müssen, dass die Hausdurchsuchung nur mit einer Einwilligung durchgeführt werden kann.
Anwalt für Strafrecht: Drogen
In seiner Entscheidung vom 15.02.11 - 1 StR 676/10 - hat der BGH entschieden, dass eine vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Bundesrepublik Deutschland nicht vorliegt, wenn die Drogen bereits durch einen ausländischen Zoll entdeckt und aufgrund einer Absprache der auslänsichen und deutschen Zollbehörden im Wege eines überwachten Weitertransports nach Deutschland verbracht werden.
Häufig kommt es vor, dass Drogen per Post nach Deutschland eingeführt werden sollen. Diese Übersendung stellt regelmäßig in dem Moment, in welchem die Drogen die Grenze passieren, eine vollendete Einfuhr von Drogen dar.
Sobald aber die Drogen nach Entdeckung durch einen ausländischen Zoll nach Absprache mit den deutschen Behörden nach Deutschland eingeführt werden, liegt eine wesentliche, den Vorsatz ausschließende Abweichung des vorgestellten Kausalverlaufs vor.
"''Der Weitertransport des Kokains nach Deutschland nach dessen Entdeckung beruhte nicht mehr auf dem Tatplan der Angeklagten, sondern auf einer einvernehmlichen Entscheidung der deutschen und brittischen Zollbehörden, die allein aus ermittlungstaktischen Gründen zur Überführung der Angeklagten getroffen wurde.''"
Der überwachte Weitertransport hat eine neue, vom ursprünglichen Tatentschluss unabhängige Kausalkette in Gang gesetzt, die sich nicht mehr in den Grenzen der allgemeinen Lebenserfahrung befunden hat.
Deshalb scheidet eine vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln aus.
Die vollständige Entscheidung finden Sie hier:
Anwalt für Strafrecht: Entziehung Führerschein
Das Landgericht Trier - 1 Qs 2/08 - ist der Auffassung, dass eine vorläufige ''Entziehung der Fahrerlaubnis'' gem. § 100 a StPO nur dann möglich ist, wenn der Beschuldigte unter dem Einfluss von Amfetaminen ein Kraftfahrzeug geführt hat und Ausfallerscheinungen aufgrund des Drogenkonsums feststellbar sind. Ohne Ausfallerscheinungen ist der Tatbestand von § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - nicht erfüllt. Der ''Führerschein'' ist deshalb vorläufig nur abzugeben, wenn es aufgrund des Drgonkonsums zu Fahrfehlern gekommen ist.
Anwalt für Strafrecht: Entziehung Führerschein
Das Landgericht Trier - 1 Qs 2/08 - ist der Auffassung, dass eine vorläufige ''Entziehung der Fahrerlaubnis'' gem. § 100 a StPO nur dann möglich ist, wenn der Beschuldigte unter dem Einfluss von Amfetaminen ein Kraftfahrzeug geführt hat und Ausfallerscheinungen aufgrund des Drogenkonsums feststellbar sind. Ohne Ausfallerscheinungen ist der Tatbestand von § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - nicht erfüllt. Der ''Führerschein'' ist deshalb vorläufig nur abzugeben, wenn es aufgrund des Drgonkonsums zu Fahrfehlern gekommen ist.
Anwalt für Strafrecht: Drogen
Das Landgericht Koblenz (StV 2009, 179) hat entschieden, dass eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln rechtswidrig ist, wenn die Anordnung der Hausdurchsuchung darauf gestützt wird, dass dem Beschuldigten nach einer Unfallflucht vor 10 Monaten eine Blutprobe abgenommen und in dieser dann Betäubungsmittel nachgewiesen wurden. Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass nicht zu erwarten sein wird, dass nach 10 Monaten Drogen aufgefunden werden, die im Zusammenhang mit dem damaligen Konsum stehen.
Anwalt für Strafrecht: Drogen
Das Landgericht Koblenz (StV 2009, 179) hat entschieden, dass eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln rechtswidrig ist, wenn die Anordnung der Hausdurchsuchung darauf gestützt wird, dass dem Beschuldigten nach einer Unfallflucht vor 10 Monaten eine Blutprobe abgenommen und in dieser dann Betäubungsmittel nachgewiesen wurden. Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass nicht zu erwarten sein wird, dass nach 10 Monaten Drogen aufgefunden werden, die im Zusammenhang mit dem damaligen Konsum stehen.
Anwalt für Strafrecht: allgemeines Strafrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren 4 Str 485/08 entschieden, dass entgegen der älteren Rechtsprechung ein vollendeter Betrug im Zusammenhang mit einer durch Falschangaben erlangten ec Karte nicht immer schon dann vorliegt, wenn dem Täter von seiner Bank die ec Karte ausgehändigt wird. Vielmehr kann ein vollendeter Betrug erst dann vorliegen, wenn der Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner eingetreten ist. Grund hierfür ist, dass der garantierte Scheckverkehr zum 31. Dezember 2001 aufgehoben wurde. Von der kartenausgebenden Bank wird die Einlösung einer Lastschrift nicht mehr garantiert. Deshalb werden seit dem ec Karten im Rahmen von unterschiedlichen Zahlungssystemen eingesetzt. Zunächst gibt es das POZ System, wo ein elektronisches Lastschriftverfahren stattfindet. Weiterhin gibt es das POS System, bei welchem eine unmittelbare Abbuchung stattfindet. Bei der Benutzung des POZ Systems übernimmt die Bank regelmäßig keine Garantie für eine Zahlung. Ein Schaden tritt damit nicht mehr bei der kartenausgebenden Bank, sondern vielmehr beim jeweiligen Vertragspartner ein. In dieser Situation kann nicht bereits die Ausgabe der ec Karte sondern erst der Eintritt des Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner zur Vollendung des Betruges führen.
Anwalt für Strafrecht: allgemeines Strafrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren 4 Str 485/08 entschieden, dass entgegen der älteren Rechtsprechung ein vollendeter Betrug im Zusammenhang mit einer durch Falschangaben erlangten ec Karte nicht immer schon dann vorliegt, wenn dem Täter von seiner Bank die ec Karte ausgehändigt wird. Vielmehr kann ein vollendeter Betrug erst dann vorliegen, wenn der Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner eingetreten ist. Grund hierfür ist, dass der garantierte Scheckverkehr zum 31. Dezember 2001 aufgehoben wurde. Von der kartenausgebenden Bank wird die Einlösung einer Lastschrift nicht mehr garantiert. Deshalb werden seit dem ec Karten im Rahmen von unterschiedlichen Zahlungssystemen eingesetzt. Zunächst gibt es das POZ System, wo ein elektronisches Lastschriftverfahren stattfindet. Weiterhin gibt es das POS System, bei welchem eine unmittelbare Abbuchung stattfindet. Bei der Benutzung des POZ Systems übernimmt die Bank regelmäßig keine Garantie für eine Zahlung. Ein Schaden tritt damit nicht mehr bei der kartenausgebenden Bank, sondern vielmehr beim jeweiligen Vertragspartner ein. In dieser Situation kann nicht bereits die Ausgabe der ec Karte sondern erst der Eintritt des Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner zur Vollendung des Betruges führen.
Anwalt für Strafrecht: Ausländerrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dem Verfahren C 526/06 entschieden, dass das in Deutschland geführte Ausländerzentralregister gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG verstößt. Durch das Ausländerzentralregister werden nicht deutsche Unionsbürger, die in Deutschland leben, diskriminiert. Das Ausländerzentralregister verfolgt zwar durch die systematische Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten den legitimen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung, doch ist eine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Unionsbürgern nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung des EuGH führt nicht zur Nichtigkeit der Vorschriften über das Ausländerzentralregister. Vielmehr sind die Vorschriften eurporechtskonform auszulegen. Das Ausländerzentralregister darf nicht mehr auf Unionsbürger angewendet werden.