Urteile und Entscheidungen im Strafrecht

Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Text der Entscheidungen, die für die Strafrechtskanzlei Dietrich relevant sind.

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Anwalt für Strafrecht: Drogen

Keine vollendete Einfuhr von Btm auf dem Postweg, wenn Btm bei Zollkontrolle im Ausland entdeckt und überwacht nach Deutschland transportiert werden

In seiner Entscheidung vom 15.02.11 - 1 StR 676/10 - hat der BGH entschieden, dass eine vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Bundesrepublik Deutschland nicht vorliegt, wenn die Drogen bereits durch einen ausländischen Zoll entdeckt und aufgrund einer Absprache der auslänsichen und deutschen Zollbehörden im Wege eines überwachten Weitertransports nach Deutschland verbracht werden.

Häufig kommt es vor, dass Drogen per Post nach Deutschland eingeführt werden sollen. Diese Übersendung stellt regelmäßig in dem Moment, in welchem die Drogen die Grenze passieren, eine vollendete Einfuhr von Drogen dar.

Sobald aber die Drogen nach Entdeckung durch einen ausländischen Zoll nach Absprache mit den deutschen Behörden nach Deutschland eingeführt werden, liegt eine wesentliche, den Vorsatz ausschließende Abweichung des vorgestellten Kausalverlaufs vor.

"''Der Weitertransport des Kokains nach Deutschland nach dessen Entdeckung beruhte nicht mehr auf dem Tatplan der Angeklagten, sondern auf einer einvernehmlichen Entscheidung der deutschen und brittischen Zollbehörden, die allein aus ermittlungstaktischen Gründen zur Überführung der Angeklagten getroffen wurde.''"

Der überwachte Weitertransport hat eine neue, vom ursprünglichen Tatentschluss unabhängige Kausalkette in Gang gesetzt, die sich nicht mehr in den Grenzen der allgemeinen Lebenserfahrung befunden hat.

Deshalb scheidet eine vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln aus.

Die vollständige Entscheidung finden Sie hier:

Anwalt für Strafrecht: Entziehung Führerschein

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgrund Amfetamineinflusses setzt eine drogenbedingte Ausfallerscheinung voraus.

Das Landgericht Trier - 1 Qs 2/08 - ist der Auffassung, dass eine vorläufige ''Entziehung der Fahrerlaubnis'' gem. § 100 a StPO nur dann möglich ist, wenn der Beschuldigte unter dem Einfluss von Amfetaminen ein Kraftfahrzeug geführt hat und Ausfallerscheinungen aufgrund des Drogenkonsums feststellbar sind. Ohne Ausfallerscheinungen ist der Tatbestand von § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - nicht erfüllt. Der ''Führerschein'' ist deshalb vorläufig nur abzugeben, wenn es aufgrund des Drgonkonsums zu Fahrfehlern gekommen ist.

Anwalt für Strafrecht: Entziehung Führerschein

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgrund Amfetamineinflusses setzt eine drogenbedingte Ausfallerscheinung voraus.

Das Landgericht Trier - 1 Qs 2/08 - ist der Auffassung, dass eine vorläufige ''Entziehung der Fahrerlaubnis'' gem. § 100 a StPO nur dann möglich ist, wenn der Beschuldigte unter dem Einfluss von Amfetaminen ein Kraftfahrzeug geführt hat und Ausfallerscheinungen aufgrund des Drogenkonsums feststellbar sind. Ohne Ausfallerscheinungen ist der Tatbestand von § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr - nicht erfüllt. Der ''Führerschein'' ist deshalb vorläufig nur abzugeben, wenn es aufgrund des Drgonkonsums zu Fahrfehlern gekommen ist.

Anwalt für Strafrecht: Drogen

Hausdurchsuchung 10 Monate nach Betäubungsmittelfahrt

Das Landgericht Koblenz (StV 2009, 179) hat entschieden, dass eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln rechtswidrig ist, wenn die Anordnung der Hausdurchsuchung darauf gestützt wird, dass dem Beschuldigten nach einer Unfallflucht vor 10 Monaten eine Blutprobe abgenommen und in dieser dann Betäubungsmittel nachgewiesen wurden. Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass nicht zu erwarten sein wird, dass nach 10 Monaten Drogen aufgefunden werden, die im Zusammenhang mit dem damaligen Konsum stehen.

Anwalt für Strafrecht: Drogen

Hausdurchsuchung 10 Monate nach Betäubungsmittelfahrt

Das Landgericht Koblenz (StV 2009, 179) hat entschieden, dass eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln rechtswidrig ist, wenn die Anordnung der Hausdurchsuchung darauf gestützt wird, dass dem Beschuldigten nach einer Unfallflucht vor 10 Monaten eine Blutprobe abgenommen und in dieser dann Betäubungsmittel nachgewiesen wurden. Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass nicht zu erwarten sein wird, dass nach 10 Monaten Drogen aufgefunden werden, die im Zusammenhang mit dem damaligen Konsum stehen.

Anwalt für Strafrecht: allgemeines Strafrecht

Verwertungsbetrug durch Einsatz einer betrügerisch erlangten ec Karte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren 4 Str 485/08 entschieden, dass entgegen der älteren Rechtsprechung ein vollendeter Betrug im Zusammenhang mit einer durch Falschangaben erlangten ec Karte nicht immer schon dann vorliegt, wenn dem Täter von seiner Bank die ec Karte ausgehändigt wird. Vielmehr kann ein vollendeter Betrug erst dann vorliegen, wenn der Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner eingetreten ist. Grund hierfür ist, dass der garantierte Scheckverkehr zum 31. Dezember 2001 aufgehoben wurde. Von der kartenausgebenden Bank wird die Einlösung einer Lastschrift nicht mehr garantiert. Deshalb werden seit dem ec Karten im Rahmen von unterschiedlichen Zahlungssystemen eingesetzt. Zunächst gibt es das POZ System, wo ein elektronisches Lastschriftverfahren stattfindet. Weiterhin gibt es das POS System, bei welchem eine unmittelbare Abbuchung stattfindet. Bei der Benutzung des POZ Systems übernimmt die Bank regelmäßig keine Garantie für eine Zahlung. Ein Schaden tritt damit nicht mehr bei der kartenausgebenden Bank, sondern vielmehr beim jeweiligen Vertragspartner ein. In dieser Situation kann nicht bereits die Ausgabe der ec Karte sondern erst der Eintritt des Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner zur Vollendung des Betruges führen.

Anwalt für Strafrecht: allgemeines Strafrecht

Verwertungsbetrug durch Einsatz einer betrügerisch erlangten ec Karte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren 4 Str 485/08 entschieden, dass entgegen der älteren Rechtsprechung ein vollendeter Betrug im Zusammenhang mit einer durch Falschangaben erlangten ec Karte nicht immer schon dann vorliegt, wenn dem Täter von seiner Bank die ec Karte ausgehändigt wird. Vielmehr kann ein vollendeter Betrug erst dann vorliegen, wenn der Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner eingetreten ist. Grund hierfür ist, dass der garantierte Scheckverkehr zum 31. Dezember 2001 aufgehoben wurde. Von der kartenausgebenden Bank wird die Einlösung einer Lastschrift nicht mehr garantiert. Deshalb werden seit dem ec Karten im Rahmen von unterschiedlichen Zahlungssystemen eingesetzt. Zunächst gibt es das POZ System, wo ein elektronisches Lastschriftverfahren stattfindet. Weiterhin gibt es das POS System, bei welchem eine unmittelbare Abbuchung stattfindet. Bei der Benutzung des POZ Systems übernimmt die Bank regelmäßig keine Garantie für eine Zahlung. Ein Schaden tritt damit nicht mehr bei der kartenausgebenden Bank, sondern vielmehr beim jeweiligen Vertragspartner ein. In dieser Situation kann nicht bereits die Ausgabe der ec Karte sondern erst der Eintritt des Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner zur Vollendung des Betruges führen.

Anwalt für Strafrecht: Ausländerrecht

Ausländerzentralregister ist teilweise europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dem Verfahren C 526/06 entschieden, dass das in Deutschland geführte Ausländerzentralregister gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG verstößt. Durch das Ausländerzentralregister werden nicht deutsche Unionsbürger, die in Deutschland leben, diskriminiert. Das Ausländerzentralregister verfolgt zwar durch die systematische Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten den legitimen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung, doch ist eine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Unionsbürgern nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung des EuGH führt nicht zur Nichtigkeit der Vorschriften über das Ausländerzentralregister. Vielmehr sind die Vorschriften eurporechtskonform auszulegen. Das Ausländerzentralregister darf nicht mehr auf Unionsbürger angewendet werden.

Anwalt für Strafrecht: Ausländerrecht

Ausländerzentralregister ist teilweise europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dem Verfahren C 526/06 entschieden, dass das in Deutschland geführte Ausländerzentralregister gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG verstößt. Durch das Ausländerzentralregister werden nicht deutsche Unionsbürger, die in Deutschland leben, diskriminiert. Das Ausländerzentralregister verfolgt zwar durch die systematische Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten den legitimen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung, doch ist eine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Unionsbürgern nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung des EuGH führt nicht zur Nichtigkeit der Vorschriften über das Ausländerzentralregister. Vielmehr sind die Vorschriften eurporechtskonform auszulegen. Das Ausländerzentralregister darf nicht mehr auf Unionsbürger angewendet werden.

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Kein Verwertungsverbot bei Verfahrensrüge hinsichtlich des rechtsanwaltlich vertretenden Mitbeschuldigten

Ein Verstoß gegen die Pflicht, den Rechtsanwalt eines Beschuldigten über die anstehende Vernehmung zu unterrichten, führt laut BGH - 1 StR 691/08 nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich eines rechtsanwaltlich vertretenen Mitbeschuldigten. Der BGH ist der Auffassung, dass die Vorschrift des § 168 c Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StPO lediglich dem Schutz des Beschuldigten dient. Der Rechtsanwalt des Beschuldigten soll bei der Vernehmung anwesend sein können. Der Mitbeschuldigte oder sein Rechtsanwalt haben dagegen bei der Vernehmung des Beschuldigten kein Anwesenheitsrecht.