Urteile und Entscheidungen im Strafrecht

Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Text der Entscheidungen, die für die Strafrechtskanzlei Dietrich relevant sind.

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Anwalt für Strafrecht: Mord

Ein heimtückisches Vorgehen kann auch in der Vorbereitung der Tat liegen.

In seinem Beschluss vom 24. Mai 2023 musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 320/22) erneut mit der Heimtücke, einem der Mordmerkmale, beschäftigen. Der Angeklagte im vorliegenden Fall führte eine außereheliche Beziehung zur später Getöteten. Als diese die Beziehung mit ihm beenden wollte, holte er eine Schusswaffe aus dem Keller seiner Ehefrau und fuhr mit der Geschädigten an einen abgelegenen Ort. Dort schoss er ihr zwei Mal in den Kopf, wodurch sie an Ort und Stelle noch verstarb. Das Landgericht Köln stellte im hiesigen Fall eine Strafbarkeit wegen Totschlags fest. Der Bundesgerichtshof wies in seinem Beschluss aber darauf hin, dass die Erwägungen, mit denen das Landgericht die Heimtücke abgelehnt hat, rechtsfehlerhaft sind. Dabei führt er aus, dass ein heimtückisches Vorgehen auch in der Vorbereitung liegen kann und der Täter die Tat hier vorher geplant hat. Außerdem hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, ob die Geschädigte bei einer Bedrohung vor der Tötung überhaupt eine Möglichkeit zur Flucht oder Verteidigung hatte.

Anwalt für Strafrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Fahren von E-Scootern im alkoholischen Zustand kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

E-Scooter gehören mittlerweile zum Stadtbild. Die Rechtslage bezüglich der Roller ist jedoch oftmals noch unklar. Ob durch das Fahren von E-Scootern im alkoholischen Zustand die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1 Ss 276/22) in seinem Urteil vom 8. Mai 2023 entschieden. Der Angeklagte wurde zuvor vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt, da er betrunken auf einem E-Scooter fuhr. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB lehnte es jedoch ab, wogegen sich die Amtsanwaltschaft in ihrer Revision wendete. Das Oberlandesgericht stellte daraufhin fest, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB auch dann in der Regel erforderlich ist, wenn der Fahrer betrunken einen E-Scooter bedient hat und sich dabei der Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht hat. Zwar gibt es dafür Ausnahmen, jedoch ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichtes keine solche Ausnahme, dass es sich lediglich um einen E-Scooter handelte, da Elektrokleinstfahrzeuge als Kraftfahrzeuge gelten. Weiterhin führt das Gericht aus, dass auch die Benutzung eines E-Scooters im betrunkenen Zustand andere Menschen gefährdet und sich somit nicht erschließt, wie dadurch die Regelvermutung des § 69 StGB widerlegt werden könnte.

Anwalt für Strafrecht: Schwere Brandstiftung

Eine Gefängniszelle ist der Lebensmittelpunkt des Inhaftierten und ist daher ein Wohnraum im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB.

In seinem Urteil vom 13. Juni 2022 hat sich das Landgericht Ravensburg (5 Ns 53 Js 2250/21) mit der Brandstiftung beschäftigt. Dem vorliegenden Sachverhalt nach zündete der Angeklagte seine Einzelzelle an, nachdem er über Maßnahmen der JVA verärgert war. Die Matratze entzündete sich jedoch nicht, da diese aus unbrennbaren Material bestand. Auch die Wände und der Boden gerieten nicht in Brand. Das entstandene Feuer konnte von den Mitarbeitern der JVA schnell gelöscht werden. Trotzdem konnte die Zelle anschließend für 1-2 Monate nicht genutzt werden. Der Angeklagte wurde anschließend unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt und auch das Landgericht Ravensburg bestätigte dieses Urteil nach der Revision des Angeklagten. Insbesondere führte das Landgericht in seinem Urteil aus, dass es sich bei der Haftzelle um einen Wohnraum im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB handelt, da sie den Lebensmittelpunkt des Inhaftierten darstellt und der Raum der privaten Lebensführung dient. Der Raum wurde durch die Brandsetzung des Angeklagten zwar nicht mindestens teilweise zerstört, jedoch hatte der Angeklagte zur Verwirklichung des Tatbestands unmittelbar angesetzt, sodass vorliegend ein Versuch der schweren Brandstiftung vorliegt.

Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

Direkter Vorsatz kann als strafschärfend berücksichtigt werden.

Ob Absicht als straferhöhend gewertet werden kann, hat der Bundesgerichtshof (3 StR 73/23) in seinem Beschluss vom 4. April 2023 entschieden. Nach einer Prügelei wurde dem Angeklagten  vom Landgericht Duisburg strafschärfend zur Last gelegt, dass er mit Absicht handelte. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Annahme, dass der dolus directus 1. Grades in der Strafzumessung  (§ 46 StGB) strafschärfend bewertet werden kann, da die kriminelle Intensität des Täterwillens bei der Absicht grundsätzlich am stärksten ausgeprägt ist.

Anwalt für Strafrecht: Betäubungsmittelgesetz

Es steht einer Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht entgegen, dass die entsprechenden Drogen ohne Wissen der Beteiligten bereits sichergestellt wurden. Die Bemühungen zur Erlangung der Betäubungsmittel begründen trotzdem eine Strafbarkeit.

Macht sich jemand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar, obwohl die entsprechenden Drogen bereits sichergestellt wurden und die Bemühungen damit ins Leere führen? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (5 StR 390/22) in seinem Beschluss vom 4. Januar 2023 auseinandergesetzt. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt versteckten unbekannte Hinterleute 412 Kilogramm Kokain auf Containern, um sie über den Seeweg nach Deutschland zu bringen. Die Drogen wurden jedoch bei ihrer Ankunft sichergestellt, ohne dass die Verantwortlichen davon erfuhren. Der Angeklagte wurde von den Hinterleuten nun dazu beauftragt, den Standort der Container herauszufinden, damit das Kokain in den Verkehr gebracht werden kann. Der Bundesgerichtshof widerspricht daraufhin der Revision des Angeklagten und stellt fest, dass die Sicherstellung der Drogen einer Förderung und Bemühung der Erlangung von den Betäubungsmitteln nicht entgegensteht. Beim Handeltreiben im Sinne des § 29 BtMG komme es demnach nicht auf den Erfolg durch den erzielten Umsatz an, vielmehr sei entscheidend, dass sich der Angeklagte hier weiterhin darum bemühte, das Kokain aufzufinden

Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

Für die gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB muss der Täter die Umstände erkennen, aus denen sich die allgemeine Gefährlichkeit des Tuns in der konkreten Situation für das Leben des Opfers ergibt.

Die Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB standen am 15. Februar 2023 im Mittelpunkt des Beschlusses vom Bundesgerichtshof (4 StR 300/22). Der Angeklagte wurde zuvor vom Landgericht Landau wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung verurteilt. In mehreren Punkten zeigten sich Rechtsfehler auf. So auch bezüglich der gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung. Rechtsfehlerfrei wurde festgestellt, dass der Angeklagte den Geschädigten teilweise mittels eines Stuhls und eines Tisches schlug und die Schläge dazu geeignet waren, dessen Leben zu gefährden. Der Bundesgerichtshof führt in seinem Beschluss anschließend aus, dass es neben dem bedingten Verletzungsvorsatz erforderlich ist, dass der Täter die Umstände erkennt, aus denen sich die allgemeine Gefährlichkeit des Tuns in der konkreten Situation für das Leben des Opfers ergibt. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ergibt sich demnach vorliegend nicht, zumal auch der bedingte Tötungsvorsatz abgelehnt wurde, da nicht zu erkennen war, dass der Angeklagte die besondere Gefährlichkeit seiner Handlung im vollem Umfang erkannte.

Anwalt für Strafrecht: Raub

Für einen Raub muss zwischen des Einsatzes von Gewalt und der Wegnahme eine finale Verknüpfung bestehen.

Ob im vorliegenden Fall ein Raub vorlag, hat der Bundesgerichtshof (4 StR 351/22) in seinem Beschluss vom 9. November 2022 entschieden. Der Angeklagte begab sich mit einer Mitangeklagten zu deren Mutter. Dort verlangten die beiden in einem Streit ein Sparbuch heraus, in dessen Verlauf die Mitangeklagte ihre Mutter mehrere Male schlug und der Angeklagte ihr mit einer täuschend echt aussehenden Pistole drohte und mit dieser auf sie einschlug. Die Geschädigte verneinte weiterhin die Existenz des Sparbuchs, woraufhin sich der Angeklagte dazu entschied, sämtliche andere Gegenstände sowie Geld zu entwenden. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Angeklagten dafür wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Bundesgerichtshof stellt jedoch fest, dass die Feststellungen eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes nicht tragen, da eine finale Verknüpfung zwischen dem eingesetzten Nötigungsmitteln und der Wegnahme nicht vorliegt. Demnach entschloss sich der Angeklagte erst dazu die anderen Gegenstände zu stehlen, nachdem er bereits aufgehört hatte, auf die Geschädigte mit der Pistole einzuschlagen. Auch eine konkludente Drohung konnte vorliegend nicht festgestellt werden, sodass die Revision des Angeklagten Erfolg hatte.

Anwalt für Strafrecht: Schwerer Raub

Wer einen Raub mit einer Luftpumpe begeht und anderen Personen mit dieser droht, kann sich des schweren Raubes schuldig machen.

Ob die Begehung eines Raubes mittels einer Luftpumpe einen Raub zu einem schweren Raub nach § 250 StGB macht, beantwortete der Bundesgerichtshof (4 StR 61/23) in seinem Beschluss vom 28. März 2023. Nach dem vorliegenden Sachverhalt wollte der Angeklagte der Geschädigten ihre Handtasche wegnehmen, um an das sich darin befindliche Bargeld zu kommen. Um seinen Plan zu verwirklichen, hielt er ihr eine Luftpumpe wie ein Gewähr vor, damit sie es für eine Schusswaffe hält. Sein Vorhaben hatte schließlich Erfolg. Das Landgericht Essen verurteilte ihn dafür wegen schweren Raubes und auch der Bundesgerichtshof hält diesen hier für gegeben. Der Angeklagte hat durch das Vorhalten der Luftpumpe den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB verwirklicht, unter welchen auch Scheinwaffen fallen. Da die Luftpumpe nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht offensichtlich ungefährlich ist, kann ein schwerer Raub ohne rechtliche Bedenken angenommen werden.

Anwalt für Strafrecht: Angehöriger eines Heilberufs

Als Angehöriger eines Heilberufs nach § 299a StGB handelt, wer als solcher auftritt.

Wer als Angehöriger eines Heilberufs nach § 299a StGB behandelt wird, entschied das Landgericht Führt (12 KLs 114 Js 10235/20) in seinem Beschluss vom 3. Mai 2023. Der Angeschuldigten im hiesigen Fall wurde Abrechnungsbetrug zum Nachteil mehrerer Krankenkassen zur Last gelegt. Das Landgericht befasste sich daraufhin mit der Frage, wer als Angehöriger eines Heilberufes im Sinne des § 299a StGB handelt. Das Landgericht Fürth kommt nach Auslegung des § 299a StGB zu dem Ergebnis, dass als Angehöriger eines Heilberufs handelt, wer als solcher auftritt und handelt. Er muss also über keine Ausbildung oder Zulassung verfügen.

Anwalt für Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Die kurzzeitige Einstellung des Betäubungsmittelkonsums steht dem Vorliegen eines Hanges im Sinne des § 64 StGB nicht entgegen.

Wann ein „Hang“ zum Konsum alkoholischer Getränke oder von Betäubungsmitteln vorliegt, entschied der Bundesgerichtshof (5 StR 416/22) in seinem Beschluss vom 22. November 2022. Der Angeklagte wurde zuvor vom Landgericht Berlin wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt, wobei von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen wurde. Als Begründung wurde angeführt, dass der Angeklagte es kurz vor der Inhaftierung schaffte, den Betäubungsmittelkonsum selbstständig einzustellen und er auch keine Entzugserscheinungen mehr aufweise. In seinem Beschluss stellt der Bundesgerichtshof fest, dass für den Hang nach § 64 StGB noch nicht der Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht sein muss. Stattdessen reicht es schon aus, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint. Dass der Angeklagte in der Lage war, den Konsum von Betäubungsmitteln kurzfristig einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges nicht entgegen.