Urteile und Entscheidungen im Strafrecht
Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Text der Entscheidungen, die für die Strafrechtskanzlei Dietrich relevant sind.
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Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger
Nach § 140 Abs. 1 Nr. StPO ist einem Beschuldigten unverzüglich mit der Vollstreckung von Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Aufgrund der Schocksituation im Falle einer Inhaftierung sind viele Inhaftierte nicht in der Lage, einen Verteidiger zu benennen. In einer solchen Situation neigen die Gerichte dazu, dem Beschuldigten einem dem Gericht wohlgesonnen Verteidiger zu bestellen. Das LG Krefeld - 21 Qss 190/10 - ist in seiner Entscheidung vom 13.07.2011 der Auffassung, dass unter unverzüglich nicht sofort verstanden werden darf. Vielmehr ist dem Beschuldigten eine Frist von 14 Tagen zu gewähren, innerhalb derer er einen Verteidiger benennen soll. Der gewählte Verteidiger wird dann vom Gericht dem Beschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies gilt aber nicht, wenn der Beschuldigte das Gericht bittet, ihm einen vom Gericht ausgewählten Verteidiger zu bestellen. Als Verhafteter sollte man darauf bestehen, sich innerhalb von 14 Tagen einen Verteidiger suchen zu dürfen.
Anwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
Aufgrund des technischen Fortschritts müssen sich die Gerichte immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Manipulierung an einem Schriftstück unter zur Hilfenahme von technischen Hilfsmitteln eine Urkundenfälschung darstellt. In seiner Entscheidung vom 27.01.10 - 5 StR 488/09 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Urkundenfälschung nicht vorliegt, wenn das Original eingescannt und dann im Computer bearbeitet wird. Voraussetzung ist aber, dass die Reproduktion nicht den Anschein einer Originalurkunde hervorruft. Die Reproduktion darf einer Originalurkunde nicht so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann. Auch durch ein späteres Versenden dieser manipulierten Reproduktion per Fax wird beim Empfänger keine Urkunde im Sinne von § 267 StGB hergestellt. Der Faxausdruck stellt lediglich eine Kopie eines vermeintlichen Originals dar.
Weitere Informationen zur Urkundenfälschung finden Sie unter: http://www.urkundenfälschung.com/
Anwalt für Strafrecht: Führungsaufsicht
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt/Main - 3 Ws 423/10 - kann im Rahmen der Führungsaufsicht in Ausnahmefällen ein generelles Verbot der Haltung und Führung eines Kraftfahrzeuges angeordnet werden. Nach § 68 b StGB kann das zuständige Gericht für die Dauer der Führungsaufsicht anordnen, dass es der verurteilten Person untersagt ist, Kraftfahrzeuge oder bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen zu halten oder zu führen.Es ist umstritten, ob auf diese Vorschrift auch ein generelles und umfassendes Verbot zum Halten und Führen von Kraftfahrzeugen gestützt werden kann. Gegen ein solches Verbot spricht, dass außerhalb der Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB das "Vollstreckungsgericht" nachträglich über einen sehr erheblichen Eingriff entscheiden kann. Das OLG Frankfurt/Main geht davon aus, dass eine Anordnung wenigstens dann zulässig sei, wenn das Tatgericht eine Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht getroffen hat, weil der Betroffene nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Hinzuweisen ist, dass die Anordnung im Rahmen der Führungsaufsicht für den Betroffenen nachteilig ist. Ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht kann unter den Voraussetzungen des § 145 a StGB zur Strafbarkeit führen.
Anwalt für Strafrecht: Führungsaufsicht
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt/Main - 3 Ws 423/10 - kann im Rahmen der Führungsaufsicht in Ausnahmefällen ein generelles Verbot der Haltung und Führung eines Kraftfahrzeuges angeordnet werden. Nach § 68 b StGB kann das zuständige Gericht für die Dauer der Führungsaufsicht anordnen, dass es der verurteilten Person untersagt ist, Kraftfahrzeuge oder bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen zu halten oder zu führen.Es ist umstritten, ob auf diese Vorschrift auch ein generelles und umfassendes Verbot zum Halten und Führen von Kraftfahrzeugen gestützt werden kann. Gegen ein solches Verbot spricht, dass außerhalb der Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB das "Vollstreckungsgericht" nachträglich über einen sehr erheblichen Eingriff entscheiden kann. Das OLG Frankfurt/Main geht davon aus, dass eine Anordnung wenigstens dann zulässig sei, wenn das Tatgericht eine Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht getroffen hat, weil der Betroffene nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Hinzuweisen ist, dass die Anordnung im Rahmen der Führungsaufsicht für den Betroffenen nachteilig ist. Ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht kann unter den Voraussetzungen des § 145 a StGB zur Strafbarkeit führen.
Anwalt für Strafrecht: Diebstahl
Ein vom Berechtigten gewidmeter Schlüssel ist nach Auffassung des OLG Köln in seiner Entscheidung vom 19.03.10 - 1 RVs 48/10 - kein falscher Schlüssel im Sinne eines Diebstahls in besonders schwerem Fall gem. § 243 StGB. Nach § 243 Abs 1 S 2 Nr. 1 StGB begeht der Täter einen besonders schweren Diebstahl, wenn er zur Ausführung der Tat mit einem ''falschen'' Schlüssel in ein Gebäude eindringt. Falsch ist ein Schlüssel, wenn ihm die Widmung des Berechtigten fehlt. Dient ein Schlüssel nach dem Willen des Berechtigten generell der Öffnung des Verschlusses schadet es nicht, wenn der Schlüssel von einem Nichtberechtigten verwendet wird. Es bleibt dann beim einfachen Diebstahl gem. § 242 StGB.
Anwalt für Strafrecht: Diebstahl
Ein vom Berechtigten gewidmeter Schlüssel ist nach Auffassung des OLG Köln in seiner Entscheidung vom 19.03.10 - 1 RVs 48/10 - kein falscher Schlüssel im Sinne eines Diebstahls in besonders schwerem Fall gem. § 243 StGB. Nach § 243 Abs 1 S 2 Nr. 1 StGB begeht der Täter einen besonders schweren Diebstahl, wenn er zur Ausführung der Tat mit einem ''falschen'' Schlüssel in ein Gebäude eindringt. Falsch ist ein Schlüssel, wenn ihm die Widmung des Berechtigten fehlt. Dient ein Schlüssel nach dem Willen des Berechtigten generell der Öffnung des Verschlusses schadet es nicht, wenn der Schlüssel von einem Nichtberechtigten verwendet wird. Es bleibt dann beim einfachen Diebstahl gem. § 242 StGB.
Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht
Nach Auffassung des AG Hamm in seiner Entscheidung vom 13.01.10 - 50 Ds 578/09 - stellt das beabsichtigte Blenden eines Piloten mit einem Hochleistungslaserpointer einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gem. § 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB dar. Ein derartiges Verhalten könne jederzeit zu einem Unfall führen, da der Pilot in der Führung des Hubschraubers derart beeinträchtigt wird, dass er die Kontrolle über das Fluggerät verliert.
Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht
Nach Auffassung des AG Hamm in seiner Entscheidung vom 13.01.10 - 50 Ds 578/09 - stellt das beabsichtigte Blenden eines Piloten mit einem Hochleistungslaserpointer einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gem. § 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB dar. Ein derartiges Verhalten könne jederzeit zu einem Unfall führen, da der Pilot in der Führung des Hubschraubers derart beeinträchtigt wird, dass er die Kontrolle über das Fluggerät verliert.
Anwalt für Strafrecht: Ausländerrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung die für die Beratung im Ausländerrecht wichtig ist, festgestellt, dass die Strafbarkeit eines Ehegatten bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels im Rahmen der so genannten Altfallregelung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dazu führt, dass die gesamte Familie keinen Aufenthaltstitel bekommen kann, solange die Straftat im Strafregister verzeichnet ist.
Dies führt in der Praxis dazu, dass regelmäßig Familien die ein straffällig gewordenes Familienmitglied im Haushalt wohnen haben, nicht von der Altfallregelung profitieren können.
Im Rahmen einer Beratung im Ausländerrecht sind daher alle weiteren Möglichkeiten zu prüfen, einen gesicherten Aufenthaltstitel zu erlangen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich unter folgendem Link:
Anwalt für Strafrecht: Ausländerrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung die für die Beratung im Ausländerrecht wichtig ist, festgestellt, dass die Strafbarkeit eines Ehegatten bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels im Rahmen der so genannten Altfallregelung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dazu führt, dass die gesamte Familie keinen Aufenthaltstitel bekommen kann, solange die Straftat im Strafregister verzeichnet ist.
Dies führt in der Praxis dazu, dass regelmäßig Familien die ein straffällig gewordenes Familienmitglied im Haushalt wohnen haben, nicht von der Altfallregelung profitieren können.
Im Rahmen einer Beratung im Ausländerrecht sind daher alle weiteren Möglichkeiten zu prüfen, einen gesicherten Aufenthaltstitel zu erlangen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich unter folgendem Link: