Urteile und Entscheidungen im Strafrecht
Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Text der Entscheidungen, die für die Strafrechtskanzlei Dietrich relevant sind.
Über das Auswahlmenü für Kategorien oder die Volltextsuche in der linken Spalte und auf der Suchseite können Sie die für sie interessanten Entscheidungen weiter einschränken.
Anwalt für Strafrecht: Schwarzfahren
Eine Beförderungsleistung wird dann erschlichen, wenn der Beschuldigte ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen. Dem Bundesgerichtshof stellte sich in seinem Beschluss vom 8. Januar 2009 (4 StR 117/08) die Frage, ob eine Beförderungsleistung dann nicht erschlichen wird, wenn der Beschuldigte keine Kontroll- oder Zugangssperren überwinden musste. Der Beschuldigte fuhr in mehreren Fällen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins zu sein und wurde beim Schwarzfahren erwischt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bedarf es für die Erschleichung von Beförderungsleistungen weder des Umgehens noch des Ausschaltens vorhandener Sicherheitsvorkehrungen oder regelmäßiger Kontrollen. Eine Erschleichung beinhaltet lediglich die Herbeiführung eines Erfolges auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Wege. Es genügt ein „täuschungsähnliches“ Moment dergestalt, dass die erstrebte Leistung durch unauffälliges Vorgehen erlangt wird. Nicht erforderlich ist, dass der Täter eine konkrete Schutzvorrichtung überwinden oder eine Kontrolle umgehen muss.