Urteile und Entscheidungen im Strafrecht

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Anwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

Brief- und Postpaketmarken der Deutschen Post AG sind Urkunden im Sinne einer Urkundenfälschung.

Eine Urkunde, im Sinne einer Urkundenfälschung, ist eine durch Augenschein wahrnehmbare und für eine gewisse Dauer verkörperte Erklärung, die ihren Aussteller als Garanten erkennen lässt und zum Beweis im Rechtverkehr geeignet und bestimmt ist. Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem Beschluss vom 30. Januar 2019 (4 StR 385/18) mit der Frage auseinanderzusetzten, ob es sich bei Briefmarken um Urkunden handelt. Der Beschuldigte versandte gefälschte Frankaturware und half einem Dritten dabei, diese zu versenden. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs machte sich der Beschuldigte im Rahmen dessen wegen Urkundenfälschung strafbar. Brief- und Postpaketmarken der Deutschen Post AG sind Urkunden im Sinne einer Urkundenfälschung. Sie verkörpern als Inhaberpapiere einen Anspruch auf Beförderung der Postsendung um Umfang des aufgedruckten Werts und perpetuieren insoweit zu Beweiszwecken einen entsprechende Gedankenerklärung des Ausstellers.

Anwalt für Strafrecht: Verletzung der Unterhaltspflicht

Bei einer im Raum stehenden Verletzung der Unterhaltspflicht dürfen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten keine Einkünfte berücksichtigt werden, die durch Straftaten zum Schutz von Eigentum und Vermögen eines anderen erlangt wurden.

Ob eine bestehende Unterhaltspflicht im Sinne des § 170 Abs. 1 StGB verletzt wird, bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Um die Leistungsfähigkeit festzustellen, muss das Gericht die tatsächlich vorhandenen Mittel des Unterhaltsverpflichteten berechnen, zu denen das Vermögen, dessen Erträge und alle sonstigen Einkünfte gehören. Allerdings gehören nach einem Beschluss des Kammergerichts vom 06.02.2007 - (4) 1 Ss 288/05 (123/05) solche Einkünfte nicht dazu, die durch Straftaten zum Schutz von Eigentum und Vermögen erlangt wurden.
Damit hob das Kammergericht eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten auf, durch die der Angeklagte wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt wurde. Das Amtsgericht hatte der Berechnung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten Einkünfte zugrunde gelegt, die Angeklagte überwiegend aus Straftaten gegen seinen Arbeitgeber erlangt hatte.