Anwalt für Strafrecht: Schwere Brandstiftung

Ein Gebäude dient nicht der Wohnung von Menschen im Sinne einer schweren Brandstiftung, wenn die Bestimmung des Gebäudes zu Wohnzwecken durch sämtliche Bewohner aufgegeben wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die Bewohner allein berechtigte und unmittelbare Fremdbesitzer wie zum Beispiel Mieter sind.

Wegen schwerer Brandstiftung macht sich strafbar, wer ein Gebäude, dass der Wohnung von Menschen dient in Brand setzt. Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem Beschluss vom 29. August 2019 (2 StR 295/19) damit zu befassen, ob ein Gebäude, dass von seinem einzigen Bewohner angezündet wird, noch der Wohnung von Menschen dient. Der Beschuldigte bewohnte als Mieter allein einen Bungalow und entschied sich diesen niederzubrennen. Dies erfolgte unter der Verwendung von Brandbeschleunigern. Das Landgericht verurteilte den Beschuldigten im Anschluss hieran wegen besonders schwerer Brandstiftung. Dem schloss sich der BGH nicht an. Die Zweckbestimmung des Gebäudes zu Wohnzwecken wurde vor der Brandlegung von dem Angeklagten aufgegeben. Eine solche Aufgabe des Willens, das Gebäude weiter zu bewohnen, durch sämtliche Bewohner nimmt dem Tatobjekt die Bestimmung zu Wohnzwecken, wenn die Bewohner wie hier nur allein berechtigte unmittelbare Fremdbesitzer sind.

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