Anwalt für Strafrecht: Strafprozessrecht
Was passiert, wenn der Verteidiger eine Frist wegen eines Urlaubs versäumt; mit dieser Thematik beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (1 StR 450/23) in seinem Beschluss vom 4. April 2024. Laut des Verteidigers habe er den Beschluss zur verworfenen Revision erst nach Rückkehr von einer Urlaubsreise zur Kenntnis genommen. Daher soll er die anschließende Anhörungsrüge fristgerecht erhoben haben. Der Bundesgerichtshof stellt aber fest, dass er die Anhörungsrüge nicht fristgerecht erhoben hat, da er den Senatsbeschluss bereits 2 Wochen zuvor erhalten habe. Bei längerer urlaubsbedingter Abwesenheit hätte er die Bestellung eines Vertreters veranlassen müssen. Ein etwaiges Verschulden des Verteidigers ist dem Verurteilten zuzurechnen.
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