Anwalt für Strafrecht: Notwehr

Eine Notwehrlage nach § 32 StGB ist bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegeben.

Mit der Frage, ob eine Notwehrlage vorliegt und der Angriff damit durch die Notwehr gerechtfertigt ist, musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 337/21) in seinem Beschluss vom 24. November 2021 beschäftigen. Im hiesigen Sachverhalt kam es zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Halbbruder. Als eine Zeugin die Beiden durch eine Tür trennte, machte der Angeklagte diese mit einem Messer in der Hand haltend wieder auf. Der Geschädigte lief dann auf den Angeklagten zu, woraufhin der Angeklagte dem Geschädigten mit dem Messer in den Bauchraum stach. Das Landgericht Bonn wertete dies als gefährliche Körperverletzung und verneinte eine Notwehr mit der Begründung, dass die Notwehrlage nach dem Schließen der Tür bereits beendet war. Der Bundesgerichtshof stellt jedoch fest, dass die Entstehung einer neuen Notwehrlage nach dem Öffnen der Tür nicht auszuschließen ist und verweist die Sache zu neuer Verhandlung.

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