Anwalt für Strafrecht: Mord

Niedrig ist ein Beweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist.

In seinem Beschluss vom 6. Dezember 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (5 StR 479/22) mit dem Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe beschäftigen. Der Angeklagte im hiesigen Fall versuchte, mit mehreren Messerstichen seine Ex-Freundin heimtückisch zu töten. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe lehnte das Landgericht Kiel unter anderem mit der Erwägung ab, dass die Trennung von der Geschädigten ausging und das dem Angeklagten unmissverständlich deutlich machte, dass ihre Beziehung zu Ende sei. Der Bundesgerichtshof stellt jedoch klar, dass der Umstand, dass die Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist, für sich gesehen kein gegen die Annahme niedriger Beweggründe sprechendes Indiz darstellt. Weiterhin führt er aus, dass die legitime Inanspruchnahme des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben keine derartige Relevanz für die sozialethische Bewertung des Tötungsmotiv haben kann.

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