Urteile und Entscheidungen im Strafrecht

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Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht:

Revisionsbegründung im Strafrecht durch Rechtsanwalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem Verfahren 2 Str 225/09 nochmals klargestellt, dass die Begründung einer Revision in Strafsachen durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss. Eine durch den Angeklagten abgegebene Erklärung ist formunwirksam.