Urteile und Entscheidungen im Strafrecht

Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Text der Entscheidungen, die für die Strafrechtskanzlei Dietrich relevant sind.

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Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht

Rechtswidrige Hausdurchsuchung kann zu Beweisverwertungsverbot führen

Für eine Hausdurchsuchung ist grundsätzlich erforderlich, dass ein Richter einen Durchsuchsbeschluss erlässt. Ohne einen derartigen Durchsuchungsbeschluss ist eine Hausdurchsuchung nur bei Gefahr im Verzuge oder mit Einwilligung des Berechtigten rechtmäßig.Es kommt regelmäßig vor, dass Polizeibeamte keinen Durchsuchungsbeschluss haben und eine Gefahr im Verzuge nicht vorliegt. Gefahr im Verzuge liegt nur vor, wenn ein Zuwarten den Durchsuchungszweck gefährden würde. Wollen Polizeibeamte trotzdem den Wohnraum betreten, dürfen sie dies nur mit Einwilligung des Berechtigten tun. Das Landgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 30.06.10 - 706 Ns 17\/10 - ausgeführt, dass in einem derartigen Fall der Betroffene ausdrücklich durch die Polizei darüber aufgeklärt werden muss, dass die Durchsuchung nur mit seiner freiwilligen Einwilligung erfolgen kann und im Falle seiner Ablehnung die Durchsung unterbleiben wird. Nutzt die Polzei die Unkenntnis des Betroffenen über die Aufklärungspflicht bewusst aus, besteht in Bezug auf die aufgefundenen Beweismittel ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Die Beweise dürfen dann in einem Strafverfahren nicht verwertet werden.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger bei U-Haft

Befindet sich ein Beschuldigter in einem Verfahren in Untersuchungshaft, ist ihm auch in anderen Verfahren, in denen er sich nicht in Untersuchungshaft befindet, ein Pflichtverteidiger zu bestellen.

Nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist in seiner neuen Fassung einem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, sobald er in Untersuchungshaft genommen wird. Es ist bisher nicht abschließend geklärt, ob sich diese Vorschrift auch auf weitere Verfahren erstreckt, in welchem kein Haftbefehl vollstreckt wird. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt - 3 Ws 351/10 - muss dem Beschuldigten auch in dem Verfahren ein Pflichtverteidiger bestellt werden, in welchem er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Das Oberlandesgericht nimmt in seiner Entscheidung Bezug auf eine ähnliche Vorschrift im Jugendstrafrecht. Im Rahmen des Jugendstrafrecht ist es weitgehend anerkannt, dass auch in weiteren Verfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu erfolgen hat. Da dem Gesetzgeber die Auslegung im Jugendstrafrecht bei der Schaffung des neuen § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO bekannt gewesen ist, kann deshalb die Auslegung im Jugendstrafrecht auf die Auslegung im Erwachsenenstrafrecht übertragen werden.

Anwalt für Strafrecht: Anwalt für Strafrecht

Verfahrenseinstellung wegen Verfahrensdauer

Ein Beschuldigter findet in der Regel ein Strafverfahren als sehr belastend. Deshalb ist anerkannt, dass die Verfahrensdauer als quasi Sanktion bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen ist. In einer Entscheidung vom 21. November 2010 hat das LG Bremen - 5 (22) Kls 30 Js 41576/94 entschieden, dass bei überlanger Verfahrensdauer ein Strafverfahren auch eingestellt werden muss. Dem Verfahren, in welchem das Landgericht zu entscheiden hatte, lag eine schwere räuberische Erpressung zu Grunde. Das Strafverfahren zog sich bereits seit 16 Jahren, wovon 10 Jahre durch die Justiz verschuldet waren. Aufgrund dieser zeitlichen Dauer wäre es nicht mehr gerechtfertigt gewesen, trotz des erheblichen Tatvorwurfs das Verfahren mit einer Verurteilung enden zu lassen. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

Anwalt für Strafrecht: Verkehrstrafrecht

Trunkenheit im Straßenverkehr liegt bei einem motorisierten Krankenfahrstuhlfahrer spätestens ab einer Promillegrenze von 1,1 Promille vor.

Wegen ''Trunkenheit im Verkehr'' gem. § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Bei der Bestimmung der ''Fahruntüchtigkeit'' unterscheidet man die relative und die absolute Fahruntüchtigkeit. Die relative Fahruntüchtigkeit liegt ab 0,3 Promille und einem alkoholbedingten Fahrfehler vor. Bei der absoluten Fahruntüchtigkeit reicht eine bestimmte Promillezahl, ohne dass es auf einen alkoholbedingten Fahrfehler ankommt. Die Fahruntüchtigkeit wird also unwiderlegbar vermutet. Bei Autofahrern liegt die Promillegrenze bei 1,1 Promille. Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg vom 13.12.10 - 2 St OLG Ss 230/10 - gilt dieser Wert auch bei motorisierten Krankenfahrstühlen gem. § 4 Abs. 1 FeV, so dass spätestens ab 1,1 Promille auch die Benutzung eines Krankenfahrstuhls strafbar ist.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Haftgrund Fluchtgefahr und Flucht bei EU-Bürger

Ein Beschuldigter kann in Untersuchungshaft genommen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er sich dem Verfahren entziehen wird. Regelmäßig wird bei ausländischen Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland die Untersuchungshaft angeordnet. In der Entscheidung des Landgerichts Aurich vom 10.03.2010 - 12 Qs 51/10 - wurde der Erlass eines Haftbefehls bei einem polnischen Staatsbürger abgelehnt. Nach der Entscheidung des Landgerichts liegt keine Flucht vor, wenn ein Ausländer sich in sein Heimatland zurückbegibt, ohne das dies im Zusammenhang mit der Straftat steht. Auch hält man sich nur verborgen, wenn man unangemeldet, unter falschen Namen oder an einem unbekannten Ort lebt, um sich dem Verfahren zu entziehen. Da der Beschuldigte in Polen einen festen Wohnsitz und damit eine ladungsfähige Anschrift hat, hält er sich nicht verborgen.

Anwalt für Strafrecht: Untersuchungshaft

Haftgrund Fluchtgefahr bei versuchtem Mord

Ein Beschuldigter kann in Untersuchungshaft genommen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er sich dem Verfahren entziehen wird. Für die Beurteilung greifen Gerichte häufig auf die Straferwartung zurück. Um so höher die zu erwartende Strafe ist, um so höher ist die Fluchtgefahr. Bei Kapitalverbrechen wie z.B. Mord und Totschlag wird deshalb regelmäßig ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Das LG Koblenz - 2090 Js 24962/08 - 3 Ks - hat in seiner Entscheidung vom 07.02.2011 entschieden, dass auch beim Vorwurf eines versuchten Mordes an sechs Personen nicht zwingend ein Haftbefehl zu erlassen ist. Der dortige Beschuldigte wusste bereits geraume Zeit von den gegen ihn geführten Ermittlungen, ohne dass er geflüchtet sei. In einer solchen Situation kann man nicht mehr von einer Fluchtgefahr ausgehen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls war deshalb mangels Haftgrund abzulehnen.

Anwalt für Strafrecht: Pflichtverteidiger

Einem Beschuldigten ist mit Vollstreckung von U-Haft unverzüglich ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Unverzüglich bedeutet aber nicht, dass dem Beschuldigten keine Frist zur Benennung eins Verteidigers eingeräumt werden muss.

Nach § 140 Abs. 1 Nr. StPO ist einem Beschuldigten unverzüglich mit der Vollstreckung von Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Aufgrund der Schocksituation im Falle einer Inhaftierung sind viele Inhaftierte nicht in der Lage, einen Verteidiger zu benennen. In einer solchen Situation neigen die Gerichte dazu, dem Beschuldigten einem dem Gericht wohlgesonnen Verteidiger zu bestellen. Das LG Krefeld - 21 Qss 190/10 - ist in seiner Entscheidung vom 13.07.2011 der Auffassung, dass unter unverzüglich nicht sofort verstanden werden darf. Vielmehr ist dem Beschuldigten eine Frist von 14 Tagen zu gewähren, innerhalb derer er einen Verteidiger benennen soll. Der gewählte Verteidiger wird dann vom Gericht dem Beschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies gilt aber nicht, wenn der Beschuldigte das Gericht bittet, ihm einen vom Gericht ausgewählten Verteidiger zu bestellen. Als Verhafteter sollte man darauf bestehen, sich innerhalb von 14 Tagen einen Verteidiger suchen zu dürfen.

Anwalt für Strafrecht: Auslieferungshaft

keine Auslieferung nach Ägypten wegen Haftbedingungen

Nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 21.06.2010 - 6 AuslA 106/08 - kommt eine Auslieferung nach Ägypten nicht in Betracht, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Auslieferung wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung gem. § 73 IRG widersprechen könnte. Zu den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung zählen insbesondere, dass die verhängte Strafe nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein darf. Aufgrund des Alters des Gesuchten und der Dauer der in Ägypten zu vollstreckenden Strafe konnte im dem OLG Köln zur Entscheidung vorliegenden Fall nicht gewährleistet werden, dass diese wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung eingehalten werden. Deshalb ist die Auslieferung nach Ägypten unzulässig und der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls abzulehnen.

Anwalt für Strafrecht: Beamtenrecht

außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer Schriften stellt einen beamtenrechtlichen Pflichtenverstoß dar

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 - stellt der außerdienstliche Besitz von kinderpornografischen Schriften gem. § 184 StGB ein beamtenrechtliches Dienstvergehen gem. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG dar, welcher disziplinarrechtlich geahndet werden muss.

Die Entscheidung finden Sie unter:

Anwalt für Strafrecht: Ausländerrecht

Abschiebungshaft und Strafverfahren

Der Bundesgerichtshof hat in einer weiteren Entscheidung erneut festgestellt, dass im Falle eines noch offenen Strafverfahrens, Abschiebungshaft nur rechtmäßig ist, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz ihre Zustimmung zur Abschiebung erteilt.
Diese Zustimmung kann nur durch die Staatsanwaltschaft selbst erteilt werden und nicht beispielsweise durch ermittelnde Polizeibeamte. Wenn ein solches Einvernehmen nicht vorliegt, ist der Haftantrag bereits unzulässig.

Dabei ist zu beachten, dass die Zustimmung der Staatsanwaltschaft für sämtliche offene Strafverfahren vorliegen muss.

Den genauen Wortlaut der Entscheidung finden Sie unter folgendem Link: